Fremdverwaltung
Auch für die Verwaltung einer einzelnen Wohnung oder für ein Objekt eines einzelnen Eigentümers sind wir Ihr Ansprechpartner. Die Verwaltung unterliegt nicht dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Bewohner der fremdverwalteten Einheit sind ausschließlich Mieter. Gesetzesgrundlage ist das BGB und das Mietrecht.
Zur Zeit ist unser Unternehmen für die Fremdverwaltung folgender Objekte verantwortlich:
- Alois-Sperrer-Straße 7 mit 8 WE
- "Betreutes Wohnen im Fichtepark" (Bayerisches Rotes Kreuz) mit 42 WE
- Peterhofstraße 28, 31, 33 Vhs + Rgb. mit 28 WE