Satzung der Baugenossenschaft Friedberg eG und Geschäftsbericht 2020

 

Die Satzung ist durch die Mitgliederversammlung vom 26.06.2009 beschlossen worden. Die Neufassung der Satzung ist am 03.11.2009 ins Genossenschaftsregister eingetragen worden.

Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß §28 die Voraussetzungen.

Satzungstitel

 

Den gesamten Inhalt unserer Satzung
finden Sie hier als PDF-Datei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Das Bild der Frühlingstrasse wird sich nach dem Abriss der Häuser Nr. 13 und 21 weiter verändern

Stand 21 Sept

01 10 2022
Diese Luftaufnahmen vom 21. September 2022 (oben) und vom 01. Oktober 2022 (unten) zeigen den aktuellen Bautenstand der Frühlingstrasse vor dem Abriss der beiden Häuser Nr. 13 und 21. Der Abriss wird im Oktober beginnen.

Frühlingstraße 12 und 14 - die ersten zwei Neubauten sind fertiggestellt.

24. Januar 2022: Die ersten zwei Neubauten in der Frühlingstraße 12 und 14 mit jeweils 12 neuen Wohnungen sind bezugsbereit, die ersten Wohnungsübergaben sind erfolgt wie z.B. an unsere langjährigen Mitglieder der Baugenossenschaft Friedberg eG Jutta und Janos Major. Sie waren viele Jahre Mieter einer familiengerechten, mehr als 90 qm großen Wohnung, doch ihre Bedürfnisse haben sich geändert. Ihre Wohnung war zu groß, teilweise ungenutzt und nicht barrierefrei. Darum haben sie sich für eine barrierefreie Zweizimmer-Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil entschieden und freuen sich bei der Übergabe durch Vorständin Beate Kaul auf ihren neuen Wohnsitz.

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Ein wertvoller Baum findet einen neuen Platz

4. März 2022: Fällen war keine Option! Ein wunderschöner Magnolienbaum wurde mit viel Arbeit und großen Anstrengungen ausgehoben, mit einem Spezialtraktor an seinen neuen Platz gebracht und unter Aufsicht von Landschaftsarchitekten Manfred Schachenmayr professionell neu eingesetzt. Er ist damit Teil der großzügigen Außenanlagen an der "neuen" Frühlingsstraße, die Arbeiten gehen zügig voran und die neuen Mieter dürfen sich auf abwechslungsreich gestaltete Außenanlagen freuen.

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