Vorstand und Aufsichtsrat
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen, wobei der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden hat. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Zu seinen Aufgaben zählen die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in der Generalversammlung, sowie die Übernahme weiterer Aufgaben, wenn dies in der Satzung bestimmt wird.